Schlagwort: Tarifeinheit

Keine Einschränkung des Streikrechts für Tarifeinheit

10. März 2011  Presseerklärungen

Der gewerkschaftspolitische Sprecher der LINKEN, Michael Schlecht, warnt in der neu entbrannten Debatte um Tarifeinheit vor Einschränkungen des Streikrechts. Entsprechende Forderungen aus der SPD-Spitze bezeichnet Schlecht als „Lobbyarbeit für organisiertes Lohndumping“. Schlecht erklärt:

Wer das Streikrecht einschränkt, will keinen Aufschwung für die Mehrheit. SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier wie auch die Bundesregierung wollen eine gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit, die das Streikrecht einschränkt. Das ist Lobbyarbeit für organisiertes Lohndumping. Der Trend zu isolierten Arbeitskämpfen einzelner Berufsgruppen wie Piloten, Ärzte oder Lokführer ist natürlich ein Problem. Die schwachen Beschäftigtengruppen dürfen nicht zurück gelassen werden. Eine Einschränkung des Streikrechts trifft aber alle Beschäftigten. DIE LINKE fordert auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund einen kooperativen Ansatz zur Tarifeinheit. Die Streikfreiheit ist ein Grundrecht. Die Arbeitnehmer müssen sich ihren Anteil am Aufschwung erstreiken. Wir brauchen außerdem das Recht auf politischen Generalstreik.

Kommentar: Stärkung der Tarifmacht – notwendige Debatte steht aus

26. Juli 2010  Kommentare

Das Bundesarbeitsgericht hat den Grundsatz der Tarifeinheit aufgegeben. DGB/BDA haben unverzüglich gemeinsam Vorschläge an den Gesetzgeber zur Wiederherstellung der Tarifeinheit formuliert. Mittlerweile gibt es eine breite Diskussion von gewerkschaftlich orientierten Arbeitsrechtlern sowie auch zum Teil innerhalb der Gewerkschaften.

Links zum Thema:

Im Nachfolgenden zu diesem Thema ein Kommentar von Michael Schlecht, Werner Dreibus, Klaus Ernst und Ulrike Zerhau:

Stärkung der Tarifmacht – notwendige Debatte steht aus

Das Bundearbeitsgericht hat jüngst einen seit Jahrzehnten gepflegten Grundsatz aufgegeben: Den der Tarifeinheit. In einem Betrieb sollte nur ein Tarifvertrag Gültigkeit haben, auch wenn zwei Gewerkschaften zwei unterschiedliche Vereinbarungen ausgehandelt hatten. Nach bisheriger Rechtsprechung hatte immer der Tarifvertrag mit der “spezielleren” Regelung Vorrang, der den Eigenheiten des Betriebes am besten entsprach.

Bislang gab es immer wieder Fälle, in denen diese Regelung zu massivem Lohndumping genutzt wurde. Besonders gerne haben Unternehmer, die durch einen Flächentarifvertrag gebunden waren, dem sogenannten christlichen Gewerkschaftsbund einen Haustarifvertrag geschenkt. Natürlich hatte dieser deutlich schlechtere Regelungen als der Flächentarifvertrag. Da er aber “spezieller” war, erhielt der Dumpingvertrag Vorrang vor dem Flächentarifvertrag. Mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes ist diesem Lohndumping der Boden entzogen worden. “Insofern sollten die Gewerkschaften die Änderung der Rechtsprechung begrüßen,” so der langjährige Vorsitzende der IG Medien, Detlef Hensche. Wir meinen: Recht hat er! Ganzen Beitrag lesen »