Hessisch-Niedersächsische Allgemeine vom 05.05.2010
In einem HNA-Interview (gestrige Ausgabe) hat der Berliner Wirtschaftsrechtler Prof. Hans-Peter Schwintowski eine Transaktionssteuer auf Bankgeschäfte befürwortet – „vorausgesetzt, das Geld wird zweckgebunden verwendet – in einen Sicherungsfonds für die Finanzwirtschaft“.
Zur Macht der Banken erklärte er: „Reine Wetten, wie auf die Entwicklung von
Indizes oder auf die Zahlungsfähigkeit eines Staates, haben nichts mehr mit der eigentlichen Aufgabe der Banken zu tun, nämlich die Wirtschaft mit Geld zu versorgen. Diese Wetten sollten verboten werden.“
Wir fragten die finanz- und rechtspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen nach ihrer Meinung zu den Schwintowski-Forderungen. Hier Auszüge:
Michael Schlecht, Chefvolkswirt der Linken-Fraktion, erklärte unter anderem:
Die Spekulation mit Credit Default Swaps (Kreditausfallversicherungen) treibt Zinsen hoch und Euro-Staaten in den Bankrott. Zocker versichern sich gegen einen Staatsbankrott, obwohl sie gar keine Staatsanleihen besitzen. Das
ist wie eine Feuerversicherung eines Brandstifters auf das Haus des Nachbarn. Spekulanten verdienen somit an der Staatsverschuldung, die sie angerichtet
haben. Wir fordern ein Verbot finanzieller Massenvernichtungswaffen (USInvestor Warren Buffet) und eine Finanztransaktionssteuer.
Die Finanzmärkte sollen Investitionen finanzieren, keine Zockerei.
Günter Krings, Vize-Fraktionsvorsitzender der CDU, meinte:
„Unser Bürgerliches Gesetzbuch kennt zu Recht Geschäfte mit Wett- und Glücksspielcharakter, denen es eine Rechtsverbindlichkeit verweigert. Eine „Zockerei“ auf ein negatives Ereignis, bei der keinerlei Wertschöpfung außerhalb der Finanztransaktion selbst stattfindet, muss der Rechtsstaat nicht hinnehmen. Unerträglich ist es insbesondere, wenn Banken gegen ihre eigenen Kunden wetten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) hatte zu Recht bereits am 20. September 2008 … Leerverkäufe in Aktien führender Unternehmen aus der Finanzbranche zeitweise verboten. Nun hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble angekündigt, noch in diesem Frühjahr einen Gesetzentwurf zu einem endgültigen Verbot von Leerverkäufen auf den
Weg zu bringen. Diesen werde ich gern unterstützen.“
Christian Ahrendt, rechtspolitischer Sprecher der FDP, argumentierte:
„Nicht die Wetten sind das Problem, sondern die fehlende Haftung. Deswegen ist ein Verbot die falsche Antwort. Wenn Wetten auf die Entwicklung eines Index abgeschlossen werden, ist das nichts Schlechtes. Geht die Wette schief und muss das Institut für den Verlust aus der Wette nicht haften, dann entstehen genau diese Fehlentwicklungen, die wir heute zu beklagen haben. Nicht ein Verbot hilft weiter, sondern die konsequente Haftung für Verluste und das konkrete Risiko hierdurch auch eine eigene Insolvenz herbeizuführen. Dies ist effektiver, weil es in weitaus mehr Geschäftsfeldern zu einem Umdenken führen würde.“
Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, erklärte auf unsere Anfrage:
„Ziel muss sein, dass die Banken wieder zu ihrer Kernaufgabe – der Kreditvergabe für realwirtschaftliche Investitionen – finden. Ein Schritt wäre die organisatorische und regulatorische Trennung von Investmentbanking und klassischem Kreditgeschäft. Bestimmte Finanzgeschäfte müssen verboten werden, zum Beispiel ungedeckte Kreditausfallversicherungen und Leerverkäufe. Eine Umsatzsteuer auf Finanztransaktionen auf europäischer Ebene ist ebenfalls längst überfällig, um Spekulationsgeschäfte einzudämmen.“
Am Vormittag angefragt, sahen sich die rechtspolitische Sprecherin der SPD, Christine Lambrecht, und die finanzpolitische Sprecherin Nicolette Kressl bis zum späten Nachmittag nicht in der Lage, unsere Anfrage zu beantworten.
(Die Stimmen sammelte Jan Baetz.)
Das Verbot der Leerverkäufe ist ja zeitlich beschränkt. dies läßt sich jedoch umgehen n.m.M. über die massenhaft angebotenen Zertifikate aller Banken.
Hier tut die BaFin überhaupt nichts, außer dass die Kunden aufgeklärt würden etc.
Nun ist es aber so, dass Zertifikate z.B. der CB ( CB 57ZY ), auch über Genossenschaftsbanken z.B. Apobank, verkauft werden. Die Apobank verschweigt in diesem Flyer den Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
Man verweist kleingedruckt auf das Emmissionspapier das man doch bitte selbst besorgen+einsehen soll.
Juristisch lediglich eine Ordnungswidrigkeit lt. Kripo.
Wo ist da die Kontrolle der BaFin ? Milliarden f.d.Banken – fehlendes Geld i.WiKreislf.